Beitragsordnung des
Cannabis Social Club Oberschwaben e.V.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge und die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder des Cannabis Social Clubs Oberschwaben e.V. (CSC).
1.2 Sie ist Bestandteil der Satzung und für alle Mitglieder verbindlich.
​
§ 2. Umlage
Der Verein erhebt für die Anschaffungskosten des für die Bedarfsdeckung der Mitglieder benötigten Equipments und den mit dem Anbau einhergehenden Kosten eine Umlage, entsprechend der jeweiligen Abgabe-Begrenzung (Maximale Abgabemenge pro Monat).
​
§ 3. Mitgliedsbeiträge
3.1 Monatsbeitrag
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 Euro und wird zum ersten des jeweiligen Monats per Lastschrift eingezogen.
​
3.2 Staffelung der Abgabe Limits über
Mitglieder können innerhalb festgelegter Grenzen Cannabis zu Selbstkosten beziehen. Die Höhe der Umlage siehe § 3. Umlage und die entsprechenden Abgabe-Limits sind in Staffeln unterteilt und basieren auf der maximal monatlich beziehbaren Cannabismenge in Gramm. Diese Staffelung gewährleistet eine faire Kostenverteilung unter allen Mitgliedern. Das bei der Anmeldung gewählte Abgabe-Limit bleibt für mindestens 3 Monate ab Beginn des ersten Anbaus verbindlich.
​
Abgabe-Limit (die maximale,
monatlich zu Selbstkosten
beziehbare Cannabismenge in Gramm) Anschaffungskosten- Umlage
-
5g 50 €
-
10 g 95 €
-
20 g 180 €
-
30 g 255 €
-
50 g 388 €
3.2.1 Erhöhung des Abgabe-Limits
Die Erhöhung des Abgabe-Limits ist unter folgenden Bedingungen gestattet:
Zeitraum:
-
Eine Erhöhung ist nur monatlich änderbar.
-
Die erste Erhöhung kann frühestens 3 Monate nach der ersten Ernte erfolgen.
Verfügbarkeit
-
Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.
​
3.2.2 Nachzahlung und Kosten bei Wechsel der Klasse:
-
Bei einer Erhöhung zur nächst höheren Stufe ist eine einmalige Nachzahlung der Anschaffungskosten-Umlage in Höhe der Differenz zur bereits gezahlten Umlage erforderlich. Der Differenzbetrag wird dann per Lastschrift eingezogen.
Erhöhung von 5 g auf 10 g = 40 €
Erhöhung von 10 g auf 20 g = 85 €
Erhöhung von 20 g auf 30 g = 80 €
Erhöhung von 30 g auf 50 g = 120 €
Beim Wechsel der Klasse wird eine einmalige Zahlung in Höhe von 25 Euro fällig.
§ 4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Mitgliedsbeiträge sind per Lastschrift zu zahlen.
4.2 Barzahlungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
​
§ 5. Neue Mitglieder
Neue Mitglieder zahlen bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 Euro.
​
§ 6. Zahlungsrückstände
Mitglieder, bei welchen der Beitrag nicht fristgerecht eingezogen werden kann, werden schriftlich gemahnt.
​
§ 7. Spenden
Freiwillige Spenden sind jederzeit willkommen und unterstützen die Ziele und Aktivitäten des Clubs.
​
§ 8. Beitragserhöhungen oder Änderung
8.1 Änderungen der Mitgliedsbeiträge oder Beitragsordnung können durch den Vorstand beschlossen werden.
8.2 Beitragserhöhungen werden den Mitgliedern mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
​
§ 9. Beendigung der Mitgliedschaft
9.1 Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
9.2 Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
​